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DSGVO-Special

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO ab dem 25. Mai 2018 mit sich bringt, treffen jeden Unternehmer und Webseitenbetreiber. Es gibt in fast allen Bereichen des Datenschutzrechts umfangreiche Neuregelungen. Einige sind relativ einfach umzusetzen, andere sind sehr komplex.
Unser DSGVO-Special – das wir als eRecht24 Agenturpartner in Zusammenarbeit mit eRecht24 Premium für Sie zur Verfügung stellen – hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten und zeigt Ihnen, wie Sie diese einfach und schnell für Ihre Webseite umzusetzen.
Datenschutzerklärung und Impressum
Zunächst benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung, die den Vorgaben der DSGVO entspricht. Grundsätze einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung:
- Einfache und verständliche Sprache
- ggf. eine vorgeschaltete, allgemein-zusammenfassende Erklärung
- Kontaktdaten des Seitenbetreibers
- Datenschutzbeauftragter, wenn vorhanden
- Die Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenerhebung/Verarbeitung (gesetzliche Regelung oder Einwilligung) muss konkret benannt werden
Die folgenden Punkte muss eine Datenschutzerklärung nach DSGVO mindestens enthalten:
- Nennung aller Datenverarbeitungsvorgänge auf der Webseite
- Umgang Kunden- / Bestelldaten
- Tracking, Cookies, Social Media
- Newsletter, A(D)V
- Dauer der Speicherung, Löschungsfristen
- Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
- Recht auf Datenherausgabe und Übertragbarkeit
Eine Einwilligung darf nicht innerhalb der Datenschutzerklärung erklärt werden.
Achtung! Löschpflicht Art. 17 DSGVO:
Daten müssen gelöscht werden, wenn:
- der Erhebungszweck weggefallen ist,
- die Einwilligung widerrufen wurde (Newsletter-Abmeldung),
- ein Widerspruch des Nutzers erfolgt („Löschen Sie meine Daten“) und keine gesetzlichen Speicherpflichten entgegenstehen (Steuern und Buchhaltung)
Im Impressum sind keine Änderungen notwendig. Allerdings wird momentan diskutiert, dass für Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche ein spezielles Kontaktformular geschaffen werden soll, das in die allgemeine Menüstruktur (bei Datenschutzerklärung und Impressum) integriert werden soll.
Cookies und Tracking
Im Hinblick auf Cookies und Tracking gibt es momentan keine Änderungen. Cookies werden spezifisch durch die ePrivacy-Verordnung (ePV) neu geregelt. Diese kommt allerdings wohl erst 2019.
Die gute Nachricht: Google Analytics bleibt auch nach der DSGVO wie bisher „erlaubt“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- A(D)V Vertrag mit Google abgeschlossen
- IP Anonymisierung aktiviert
- Opt-out Möglichkeiten für Desktop und Mobil
Achten Sie darauf, dass Sie ab dem 25. Mai 2018 einen DSGVO-konformen AV-Vertrag mit Google abschließen. Google stellt einen solchen Vertrag bereit.
SSL-Verschlüsselung
Die DSGVO verlangt angemessene technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Das führt NICHT zu einer Verschlüsselungspflicht aller Webseiten. Aber alle Seiten, auf denen der Nutzer personenbezogene Daten eingibt, sollten verschlüsselt sein.
Das betrifft vor allem:
- Kontakt- und Anfrageformulare
- Seiten, auf denen etwas bestellt werden kann
- Downloadseiten auf denen der Nutzer seine E-Mail-Adresse angibt
- Newsletter-Eintrage-Seiten
- Log-In-Seiten
- Seiten, auf denen Zahlungsprozesse ablaufen
Sonstiges
Newsletter und Einwilligungen, Datenschutzbeauftragter oder andere Bereiche können ebenfalls für Webseitenbetreiber Handlungsbedarf hervorrufen.
Gern unterstützen wir Sie bei der DSGVO-konformen Umsetzung Ihrer Webseite. Sprechen Sie uns an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keine Haftung für die Rechtssicherheit Ihrer Webseite übernehmen können, da Rechtsberatungen nicht in unserem Leistungsumfang enthalten sind und wir auch keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Stand: Mai 2018 – Quelle: https://erecht24.de
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