GOBYnet News

1. November 2011 sind die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Grundsätzlich erfüllt jedes gängige Format, z.B. PDF, die gesetzlichen Anforderungen für eine elektronische Rechnung und die Vorsteuerabzugsfähigkeit, das die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Echtheit der Herkunft der Rechnung ist sichergestellt.
- Die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts ist gewährleistet.
- Die Rechnung ist lesbar.
- Die gesetzliche Angaben der §§ 14 Abs. 4, 14a UStG sind enthalten.
Bitte beachten Sie:
Elektronische Rechnungen müssen auch während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren im
elektronischen Originalzustand aufbewahrt werden. Die Archivierung muss auf einem Datenträger erfolgen, der keine Änderung mehr zulässt.
Eine Aufbewahrung als Ausdruck auf Papier ist für elektronische Rechnungen nicht zulässig.

Wir gratulieren Herrn Kaminski und bedanken uns für die effektive Zusammenarbeit während der Ausbildung.

Unsere neue Anschrift lautet ab dem 01.07.11:
GOBYnet internet solutions
Jörg Wittemeier
Werner Str. 24
59379 Selm
Neue Telefon- und Faxnummer:
Fon: 02592 9199480
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